Schwangerschaftskontrollen bei der Hebamme

Schwangerschaft und Geburt sind besondere Momente. Haben Sie sich schon überlegt, wer Sie betreut und wie Sie sich vorbereiten möchten?

 

Einige Schwangerschaftskontrollen können bei der Hebamme durchgeführt werden. Die Krankenkasse übernimmt sieben Kontrollen durch die Hebamme oder einen Arzt. Kontrollen um die 14.-16., 24.-26. (nach Absprache), und 34.-36. SSW. eignen sich als Hebammenkontrollen.

 

Ich berate Sie bei Beschwerden, Ernährung, Sport, Geburtsvorbereitung, Wahl des Geburtsortes und Wochenbettorganisation. Bei jeder Kontrolle können Sie Fragen und Unsicherheiten klären.

 

Ich biete Kontrollen bei normaler Schwangerschaft an. Bei Risikoschwangerschaften ist die Betreuung mit ärztlicher Verordnung möglich.

Verfügbarkeitsanfrage:

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Martina Vögele - 6343 Rotkreuz                                                                              

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